[88/2009 – 12.11.2009]
Richtigstellungen zum Thema „Königsbrücker Straße in Dresden“ aus der Landesdirektion Dresden
Straßenbauförderung ist nicht von Anzahl der Fahrspuren abhängig
Im Zusammenhang mit einem Beitrag der ?Sächsischen Zeitung? vom 12. NoÂÂvember 2009 zum beabsichtigten Ausbau der Königsbrücker Straße in Dresden zwischen Albert- und Olbrichtplatz teilt die Landesdirektion Dresden mit:
Es gibt in der Landesdirektion Dresden keinerlei Vorentscheidung für eiÂÂnen zwei- oder vierspurigen Ausbau der Königsbrücker Straße im geÂÂnannten Abschnitt. Die Entscheidung über die zu realisierende AusbauÂÂvariante ist Sache der Landeshauptstadt Dresden. Kriterium der Förderfähigkeit des Vorhabens ist nicht eine bestimmte AnÂÂzahl von Fahrspuren für Autos, sondern der Nachweis, dass die beÂÂabsichtigten Veränderungen an der Trasse mit einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse einher gehen. Sicherheit, Leichtigkeit und FlüssigÂÂkeit des Verkehrsablaufes müssen sich für die Verkehrsteilnehmer erÂÂhöhen.
Welche Ausbauvariante der Königsbrücker Straße dieser Vorgabe am ehesten entspricht, ist sehr wesentlich abhängig von der auf der Trasse zu erwartenden Verkehrsbelastung. Die Landesdirektion hat deshalb in Beratungen mit der Landeshauptstadt Dresden darauf hingewiesen, dass die Verkehrsprognosen für den an den Planungsabschnitt unÂÂmittelbar anschließenden Olbrichtplatz für die beantragte PlanfeststelÂÂlung zu berücksichtigen sind. Straßenplanungen können nicht abÂÂschnittsweise isoliert betrachtet werden. Bei Trassenänderungen ist die sinnvolle und wirksame verkehrliche Verknüpfung mit vorhandenen Verkehrsanlagen zu sichern.
Eine niveaufreie Kreuzungsvariante für den Olbrichtplatz hat die LandesdiÂÂrektion Dresden von der Landeshauptstadt weder gefordert, noch liegen derartige Planungen in der Landesdirektion bislang vor.
Im Übrigen sind die Landesdirektionen in Sachsen allgemeine Staatsbehörden. Sie nehmen in dieser Eigenschaft Aufgaben aus mehreren Staatsministerien wahr, koordiÂÂnieren die staatliche Verwaltungstätigkeit in ihrem Direktionsbezirk und haben gegenÂÂüber Kommunen einen Beratungsauftrag. Landesdirektionen suchen sich ihre AufgaÂÂben und Entscheidungskriterien nicht selbst. Sie arbeiten und entscheiden vielmehr im Rahmen gesetzlicher Aufträge und anhand gesetzlicher Vorgaben. Ihre Tätigkeit unterÂÂliegt der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte.
Der Präsident der LandesdirekÂÂtion Dresden, Dr. Henry Hasenpflug, gehört keiner politischen Partei an.
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