[88/2009 - 12.11.2009]
Richtigstellungen zum Thema “Königsbrücker Straße in Dresden” aus der Landesdirektion Dresden
Straßenbauförderung ist nicht von Anzahl der Fahrspuren abhängig
Im Zusammenhang mit einem Beitrag der ?Sächsischen Zeitung? vom 12. NoÂvember 2009 zum beabsichtigten Ausbau der Königsbrücker Straße in Dresden zwischen Albert- und Olbrichtplatz teilt die Landesdirektion Dresden mit:
Es gibt in der Landesdirektion Dresden keinerlei Vorentscheidung für eiÂnen zwei- oder vierspurigen Ausbau der Königsbrücker Straße im geÂnannten Abschnitt. Die Entscheidung über die zu realisierende AusbauÂvariante ist Sache der Landeshauptstadt Dresden. Kriterium der Förderfähigkeit des Vorhabens ist nicht eine bestimmte AnÂzahl von Fahrspuren für Autos, sondern der Nachweis, dass die beÂabsichtigten Veränderungen an der Trasse mit einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse einher gehen. Sicherheit, Leichtigkeit und FlüssigÂkeit des Verkehrsablaufes müssen sich für die Verkehrsteilnehmer erÂhöhen.
Welche Ausbauvariante der Königsbrücker Straße dieser Vorgabe am ehesten entspricht, ist sehr wesentlich abhängig von der auf der Trasse zu erwartenden Verkehrsbelastung. Die Landesdirektion hat deshalb in Beratungen mit der Landeshauptstadt Dresden darauf hingewiesen, dass die Verkehrsprognosen für den an den Planungsabschnitt unÂmittelbar anschließenden Olbrichtplatz für die beantragte PlanfeststelÂlung zu berücksichtigen sind. Straßenplanungen können nicht abÂschnittsweise isoliert betrachtet werden. Bei Trassenänderungen ist die sinnvolle und wirksame verkehrliche Verknüpfung mit vorhandenen Verkehrsanlagen zu sichern.
Eine niveaufreie Kreuzungsvariante für den Olbrichtplatz hat die LandesdiÂrektion Dresden von der Landeshauptstadt weder gefordert, noch liegen derartige Planungen in der Landesdirektion bislang vor.
Im Übrigen sind die Landesdirektionen in Sachsen allgemeine Staatsbehörden. Sie nehmen in dieser Eigenschaft Aufgaben aus mehreren Staatsministerien wahr, koordiÂnieren die staatliche Verwaltungstätigkeit in ihrem Direktionsbezirk und haben gegenÂüber Kommunen einen Beratungsauftrag. Landesdirektionen suchen sich ihre AufgaÂben und Entscheidungskriterien nicht selbst. Sie arbeiten und entscheiden vielmehr im Rahmen gesetzlicher Aufträge und anhand gesetzlicher Vorgaben. Ihre Tätigkeit unterÂliegt der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte.
Der Präsident der LandesdirekÂtion Dresden, Dr. Henry Hasenpflug, gehört keiner politischen Partei an.





















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