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[88/2009 - 12.11.2009]
Richtigstellungen zum Thema “Königsbrücker Straße in Dresden” aus der Landesdirektion Dresden

Straßenbauförderung ist nicht von Anzahl der Fahrspuren abhängig
Im Zusammenhang mit einem Beitrag der ?Sächsischen Zeitung? vom 12. No­vember 2009 zum beabsichtigten Ausbau der Königsbrücker Straße in Dresden zwischen Albert- und Olbrichtplatz teilt die Landesdirektion Dresden mit:

Es gibt in der Landesdirektion Dresden keinerlei Vorentscheidung für ei­nen zwei- oder vierspurigen Ausbau der Königsbrücker Straße im ge­nannten Abschnitt. Die Entscheidung über die zu realisierende Ausbau­variante ist Sache der Landeshauptstadt Dresden. Kriterium der Förderfähigkeit des Vorhabens ist nicht eine bestimmte An­zahl von Fahrspuren für Autos, sondern der Nachweis, dass die be­absichtigten Veränderungen an der Trasse mit einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse einher gehen. Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssig­keit des Verkehrsablaufes müssen sich für die Verkehrsteilnehmer er­höhen.

Welche Ausbauvariante der Königsbrücker Straße dieser Vorgabe am ehesten entspricht, ist sehr wesentlich abhängig von der auf der Trasse zu erwartenden Verkehrsbelastung. Die Landesdirektion hat deshalb in Beratungen mit der Landeshauptstadt Dresden darauf hingewiesen, dass die Verkehrsprognosen für den an den Planungsabschnitt un­mittelbar anschließenden Olbrichtplatz für die beantragte Planfeststel­lung zu berücksichtigen sind. Straßenplanungen können nicht ab­schnittsweise isoliert betrachtet werden. Bei Trassenänderungen ist die sinnvolle und wirksame verkehrliche Verknüpfung mit vorhandenen Verkehrsanlagen zu sichern.

Eine niveaufreie Kreuzungsvariante für den Olbrichtplatz hat die Landesdi­rektion Dresden von der Landeshauptstadt weder gefordert, noch liegen derartige Planungen in der Landesdirektion bislang vor.

Im Ãœbrigen sind die Landesdirektionen in Sachsen allgemeine Staatsbehörden. Sie nehmen in dieser Eigenschaft Aufgaben aus mehreren Staatsministerien wahr, koordi­nieren die staatliche Verwaltungstätigkeit in ihrem Direktionsbezirk und haben gegen­über Kommunen einen Beratungsauftrag. Landesdirektionen suchen sich ihre Aufga­ben und Entscheidungskriterien nicht selbst. Sie arbeiten und entscheiden vielmehr im Rahmen gesetzlicher Aufträge und anhand gesetzlicher Vorgaben. Ihre Tätigkeit unter­liegt der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte.

Der Präsident der Landesdirek­tion Dresden, Dr. Henry Hasenpflug, gehört keiner politischen Partei an.

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