Jul
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Nachdem sich aus der Antwort von Oberbürgermeisterin Orosz auf Sabine Friedels Stadtrats-Anfrage vom 9. April 2009 weitere Fragen ergeben haben, hat die SPD-Stadträtin Friedel heute erneut eine Anfrage an Orosz gestellt. Wir dürfen auch diesmal sehr gespannt sein auf die Antwort…Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Anfrage vom 09.04.2009 zum Ausbau Königsbrücker Straße, welche am 10.06.2009 erfolgte. Besonders dankbar bin ich für den Hinweis auf die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06. Aus Ihren Antworten ergeben sich für mich weitere Fragen, um deren zeitnahe Beantwortung ich herzlich bitte:

1. Ich gehe davon aus, dass die RASt 06 auch im Rathaus vorliegt. Sie schreiben, nach der RASt 06 müsse “sich die Planung an der Zielsetzung orientieren, die sich aus der Bewohnbarkeit und Funktionsfähigkeit ergeben und die eine ausgewogene Berücksichtigung aller Nutzungsansprüche gewährleistet“. Meinen Informationen zufolge gibt die RASt 06 vor, „die Menge, oder zumindest die Ansprüche des motorisierten Individualverkehrs an Geschwindigkeit und Komfort zu reduzieren und den Fußgänger- und Radverkehr sowie den öffentlichen Personenverkehr zu fördern“ [RASt 06 S. 15]. Dies gilt insbesondere, wenn „die zur Verfügung stehenden Flächen nicht ausreichen, um im Straßenraum alle Nutzungsansprüche angemessen zu befriedigen“ und „die aus dem Kraftfahrzeugverkehr resultierenden Immissionen für die Umfeldnutzungen zu hoch sind und einzelne Nutzungsansprüche so stark sind, dass sie andere Nutzungsansprüche auch bei Ausnutzung aller Kompensationsmöglichkeiten unvertretbar beeinträchtigen“ [RASt 06 S. 15]. Finden sich diese Sätze auch in dem im Rathaus vorhandenen Exemplar?

2. Sie schreiben, dass das SMWA zwar eine Förderfähigkeit für den ÖPNV bestätigt habe, eine Förderung des Straßenbaus jedoch ablehne, da sich die Bedingungen für den MIV “nicht in ausreichendem Maße” verbessern würden. Schaue ich mir den Wortlaut der RASt 06 an, so scheint hier eine unzutreffende Interpretation durch das SMWA zu erfolgen. Haben Sie in der Besprechung bzw. im weiteren Verfahren darauf aufmerksam gemacht? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

3. Ist die ablehnende Haltung des SMWA durch einen entsprechenden schriftlichen Bescheid untersetzt? Wo kann dieser eingesehen werden?

4. Sie legen dar, dass der Antrag auf Planfeststellung am 02.03.2009 eingereicht worden ist. Berichten zufolge hat die Stadt Dresden eine Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens erwirkt. Aus welchen Gründen?

5. Wurde der Fördermittelantrag für das Verkehrsbauvorhaben mittlerweile eingereicht? Wann? Wenn nein, warum nicht?

6. Sie schreiben, dass Sie im Ergebnis der Dresden-Konferenz vom 23.04.2009 einen weiteren Planungsabschnitt – den Knotenpunkt Königsbrücker Straße / Stauffenbergallee – beauftragt haben. Aus welchem Grund?

7. Sie schreiben, dass Sie beauftragt haben, den Knoten Königsbrücker Straße / Stauffenbergallee in das Planungsverfahren zu integrieren. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für den Umbau dieses Knotens? Ist diese Summe in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt?

8. Für das gesamte Verkehrsbauvorhaben Königsbrücker Straße sind bisher finanzielle Mittel in Höhe von 4 Mio EUR im Jahr 2010 und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 17,2 Mio EUR eingestellt. Auf welcher Planung beruhen diese Kostenschätzungen?

9. Drei der vier Seiten des Knotenpunktes Königsbrücker Straße / Stauffenbergallee (nördlich, westlich, östlich) befinden sich bereits in ausgebautem Zustand. Wann fand jeweils der Ausbau statt? Wie hoch waren jeweils die Kosten dafür? Wie hoch waren jeweils die bewilligten Fördermittel? Kann bei einem erneuten Umbau des Knotenpunktes die Rückforderung von Fördermitteln durch den Fördermittelgeber ausgeschlossen werden?

10. Wann werden Sie den Stadtrat mit der (nachholenden) Beauftragung für die Planung des Knotenpunktes Königsbrücker Straße / Stauffenbergallee befassen? Wann haben Sie den Stadtrat über die von Ihnen beauftragten zusätzlichen Planungen informiert?

11. Welche Entscheidungsbefugnisse hat die von Ihnen benannte “Dresden-Konferenz”? Verfügt dieses Gremium über eine Geschäftsordnung? Wo ist diese einsehbar?

Freundliche Grüße
Sabine Friedel

P. S.: Am 10. August ist nun die Antwort eingegangen.

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