{"id":357,"date":"2009-06-29T20:11:51","date_gmt":"2009-06-29T18:11:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.xn--knigsbrcker-rfb8f.de\/?p=357"},"modified":"2009-08-19T11:44:23","modified_gmt":"2009-08-19T09:44:23","slug":"rast-06-gibt-keine-4-spurige-planung-vor","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.xn--knigsbrcker-rfb8f.de\/?p=357","title":{"rendered":"RASt 06 gibt keine 4-spurige Planung vor"},"content":{"rendered":"<p>In Ihrer Antwort auf Sabine Friedels Anfrage aus dem April 2009 schrieb OB Helma Orosz im Juni 2009:<\/p>\n<blockquote><p>Grundlage f\u00fcr eine F\u00f6rderf\u00e4higkeit eines Verkehrsbauvorhabens ist die \u00e2\u20ac\u017eRichtline f\u00fcr die Anlage von Stadtstra\u00dfen, \u00e2\u20ac\u017eRASt 06\u00e2\u20ac\u0153. Danach mu\u00df sich die Planung an der Zielsetzung orientieren, die sich aus der Bewohnbarkeit und Funktionsf\u00e4higkeit ergeben und die eine ausgewogene Ber\u00fccksichtigung aller Nutzungsanspr\u00fcche gew\u00e4hrleistet.\u00e2\u20ac\u0153 Die RASt 06 konnte in diesem Zusammenhang aus Kopierschutzgr\u00fcnden leider nicht \u00fcbermittelt werden. [Antwort von Helma Orosz auf die schriftliche Anfrage Nr. 2688\/2009 Ausbau der K\u00f6nigsbr\u00fccker Stra\u00dfe von Stadtr\u00e4tin Sabine Friedel, SPD]<\/p><\/blockquote>\n<p>Daraufhin hat die GR\u00c3\u0153NE LIGA Dresden in der RASt 06 nachgesehen und erhebliche Abweichungen festgestellt zwischen dem, was tats\u00e4chlich fachlich vorgegeben wird und dem was uns Glauben gemacht werden soll.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Es ist fachlich nicht nachvollziehbar, warum sogar der eingereichte \u00fcberbreite Entwurf nicht ausreichend sein soll, da die RASt 06 eindeutig darauf abstellt, dass in Abstimmung der Nutzungsanforderungen ggf. <em>\u00e2\u20ac\u017edie Menge, oder zumindest die Anspr\u00fcche des motorisierten Individualverkehrs an Geschwindigkeit und Komfort zu reduzieren und den Fu\u00dfg\u00e4nger- und Radverkehr sowie den \u00f6ffentlichen Personenverkehr zu f\u00f6rdern [sei]\u00e2\u20ac\u0153<\/em> [RASt 06 S. 15]. Dies gilt insbesondere, wenn <em>\u00e2\u20ac\u017edie zur Verf\u00fcgung stehenden Fl\u00e4chen nicht ausreichen, um im Stra\u00dfenraum alle Nutzungsanspr\u00fcche angemessen zu befriedigen\u00e2\u20ac\u0153<\/em> wenn weiterhin \u00e2\u20ac\u017edie aus dem Kraftfahrzeugverkehr resultierenden Immissionen f\u00fcr die Umfeldnutzungen zu hoch sind und einzelne Nutzungsanspr\u00fcche so stark sind, dass sie andere Nutzungsanspr\u00fcche auch bei Ausnutzung aller Kompensationsm\u00f6glichkeiten unvertretbar beeintr\u00e4chtigen\u00e2\u20ac\u0153 [RASt 06 S. 15].<\/p>\n<p>Es bleibt zweifelhaft, welche der stra\u00dfenraumspezifischen Ziele das SMWA durch eine vierspurige Variante besser gel\u00f6st sieht \u00e2\u20ac\u201c die <em>\u00e2\u20ac\u017esoziale Brauchbarkeit einschlie\u00dflich Barrierefreiheit\u00e2\u20ac\u0153<\/em> (wenn die Gewerbebetriebe auch in Zukunft noch G\u00e4ste bzw. Kunden empfangen wollen), die Umfeldvertr\u00e4glichkeit (wenn aktuell schon nur noch wenige Menschen an der verl\u00e4rmten Stra\u00dfe leben wollen), die \u00e2\u20ac\u017eVerkehrssicherheit\u00e2\u20ac\u0153 (wenn Fu\u00dfg\u00e4nger \u00fcber die vierspurige Schnellstra\u00dfe zuk\u00fcnftig von einem weniger breiten Gehsteig auf den anderen wechseln wollen)?<\/p>\n<p>Damit Fu\u00dfg\u00e4nger \u00e2\u20ac\u201c und damit letztlich auch die Kunden bzw. G\u00e4ste der Gewerbebetriebe entlang der K\u00f6nigsbr\u00fccker sich wohlf\u00fchlen mu\u00df nach RASt 06 ein 30-40-30 % &#8211; Verh\u00e4ltnis zwischen Seitenr\u00e4umen (Gehwege, jeweils 30%) und Fahrbahn (40% Anteil am Gesamtquerschnitt) eingehalten werden [RASt 06 S. 22]. Dieses Ziel wird jedoch offenbar nicht verfolgt.<\/p>\n<p>Nun zur Bedarfsberechnung: Aus den Planfeststellungsunterlagen zur derzeit eingereichten \u00fcberbreiten (jedoch nach Auffassung des SMWA f\u00fcr den Kfz-Verkehr nicht ausreichenden) Variante geht hervor, dass an der verkehrsintensivsten Stelle der K\u00f6nigsbr\u00fccker (ausgenommen die Kreuzungen Stauffenbergallee und Bautzner Stra\u00dfe, wo aktuell schon vierspurig ausgebaut ist) 19.250 Kfz\/ 24 Stunden auftreten \u00e2\u20ac\u201c zwischen Tannenstra\u00dfe und Bischofsweg. Als \u00e2\u20ac\u017eentwurfspr\u00e4gender Nutzungsanspruch Kfz-verkehr\u00e2\u20ac\u0153 wird die Kraftfahrzeugverkehrsst\u00e4rke in der Spitzenstunde herangezogen \u00e2\u20ac\u201c ein Wert, der sich aus Planungserfahrungen bei 7-8% des 24-st\u00fcndigen Verkehrs bewegt. Im vorliegende Fall also bei 1350 bis 1540 Kfz in der Spitzenstunde.<\/p>\n<p>Laut RASt 06 ergibt sich daraus eine Planung im Bereich zwischen 27,7m (mit zwei 3m breiten Fahrbahnen und 2,1m breiten Radfahrstreifen) und 31,2m (mit zwei 5m breiten Fahrbahnen und 1,6m breiten Radfahrstreifen) Gesamtbreite. Die vierspurigen Planungen beginnen erst im Bereich der Spitzenstundenbelastungen jenseits der 1.600 Kfz, die hier gar nicht erreicht werden [RASt 06 S. 60].<\/p>\n<p>Es w\u00e4re also tats\u00e4chlich spannend zu erfahren, welche verkehrsplanerischen Ziele das SMWA mit der vierspurigen Variante bezweckt und welche Bedarfe des nichtmotorisierten und Fu\u00dfg\u00e4ngerverkehrs zugrundegelegt werden, welche sonstige Bewertung zur Entscheidung gef\u00fchrt hat. Welche Rechenspiele n\u00f6tig waren, um die Kfz-Spitzenstundenbelastungen derart in die H\u00f6he schnellen zu lassen.<\/p>\n<p>Torsten Kohl, <a href=\"http:\/\/www.grueneliga-dresden.de\" target=\"_blank\">www.grueneliga-dresden.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Laut RASt 06 ergibt sich daraus eine Planung im Bereich zwischen 27,7m (mit zwei 3m breiten Fahrbahnen und 2,1m breiten Radfahrstreifen) und 31,2m (mit zwei 5m breiten Fahrbahnen und 1,6m breiten Radfahrstreifen) Gesamtbreite. 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